Beitragsfreiheit
Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Programm der Landesregierung „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ und dem hierzu am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung (GVBl. S. 205) wurde das Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Kindertagesstättengesetz, das am 1. September 2007 in Kraft trat, wurde die schrittweise Abschaffung der Kindergartenbeiträge verabschiedet, das heißt, seit dem 1. August 2010 wird kein Elternbeitrag für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr im Kindergarten erhoben.
Rheinland-Pfalz ist damit das einzige Land in Deutschland, das den Kindergarten ab dem 2. Lebensjahr beitragsfrei gestaltet. Hier steht das Angebot unabhängig von Voraussetzungen der Finanzierbarkeit durch die Eltern allen Kindern zur Verfügung. Gleichzeitig besteht ein individueller Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr für den Besuch des Kindergartens. Die Erwerbstätigkeit oder Ausbildungssituation der Eltern wird bewusst nicht zur Voraussetzung für die Platzvergabe gemacht.
Die Entscheidung, die Elternbeiträge abzuschaffen, ist ein konsequenter Schritt hin zum kinderfreundlichen Rheinland-Pfalz. Die Beitragsfreiheit wird bildungspolitisch und familienpolitisch als wichtige Errungenschaft angesehen. Alle Kinder sollen die Chancen der frühen Förderung nutzen können. Denn Kindergärten sind der Ort, an dem durch pädagogisch gute Angebote Neugier und Wissensdrang gefördert werden und auch Defizite, z. B. in der sprachlichen Entwicklung, ausgeglichen werden können. Angesichts der hohen Zahl von Einzelkindern liegt auch die Bedeutung auf der Hand, welche der Kontakt und Umgang mit anderen Kindern in der Kindertagesstätte hat. Der Kindergarten ist eine selbstverständliche Ergänzung zu Bildung und Erziehung in der Familie. Er stellt die erste Stufe des Bildungssystems dar. Darum hat sich das Land für die Beitragsfreiheit entschieden.
In der damaligen Gesetzesbegründung heißt es: „Spätestens ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr sollte ein Kind die Möglichkeit erhalten, seinen Erfahrungsraum über das Interaktionssystem der Familie hinaus zu erweitern, um das Potenzial weiterer Lernwelten oder anderer Lebenswelten zu nutzen. Die Kindertagesstätte bietet neben den regelmäßigen sozialen Kontakten zu Erwachsenen, die die individuelle Förderung des Kindes unterstützen, die Chancen, die in der Begegnung mit gleichaltrigen Kindern und denen anderer Altersgruppen liegen“ (Drucksache 15/773).
Die Abschaffung der Kindergartenbeiträge unterstreicht den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätte am Beginn der institutionellen Bildungsbiografie eines Kindes und setzt zugleich Anreize zum Besuch der Einrichtung. Beitragsfreiheit für den Kindergarten nutzt Kindern und Eltern. Mehr Kinder können zu einem früheren Zeitpunkt besser zusätzlich gefördert werden. Mit der erheblichen finanziellen Entlastung der Eltern werden soziale Hürden beseitigt und es wird ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit geleistet.
Es sind die guten Rahmenbedingungen für Eltern mit kleinen Kindern, die den Ausschlag zur Realisierung eines Kinderwunsches geben. Die Beitragsfreiheit des Kindergartenbesuchs gepaart mit dem Rechtsanspruch auf gute elementare Bildung gibt den Eltern Sicherheit und Entlastung. Sie unterstützt Paare bei der Familiengründung. Auf der Grundlage einer Erhebung der Ist-Beiträge ist damit zu rechnen, dass je Kind und Kindergartenjahr durch die Beitragsfreiheit eine durchschnittliche Entlastung von rund 800 Euro entsteht.
Die Beitragsfreiheit wird in § 13 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz festgelegt:
"Vom 1. September 2007 bis 31. August 2008 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder beitragsfrei, die vor dem 1. September 2002 geboren wurden. Für Kinder, die zum Schuljahr 2008/2009 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wird der Beitrag für den in Satz 1 genannten Zeitraum erstattet. Vom 1. September 2008 bis 31. August 2009 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder beitragsfrei, die vor dem 1. September 2004 geboren wurden. Ab dem 1. August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei." |
Der beitragsfreie Besuch gilt auch, wenn Zweijährige in einer Kommune wegen fehlender Plätze in den Kindergärten auf eine Kinderkrippe ausweichen müssen. Ein solcher Krippenplatz ist in diesem Fall für die Eltern ebenfalls kostenfrei.
Insgesamt haben damit aktuell rund 132.000 Kinder im Land zwischen 2 und 6 Jahren Anspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz. Im Jahr 2009 sind für die Beitragsbefreiung gut 57 Millionen Euro veranschlagt worden, 2010 sogar mehr als 78 Millionen Euro und für das kommende Jahr sind in der Haushaltsaufstellung rund 89 Millionen Euro angesetzt worden.
Die Beitragsfreiheit für den Kindergarten ist eingebunden in ein Gesamtkonzept der frühen Förderung. Mit dem Landesprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ sorgt das Land auch für eine flächendeckende Sprachförderung, wird das Bildungsangebot durch Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher qualitativ verbessert und der Ausbau des Betreuungsangebotes im Elementarbereich quantitativ gefördert.
Informationsbroschüre
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