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Bildungs- und Lerndokumentationen

Grundsätzlich kann eine Bildungs- und Lerndokumentation aus sehr unterschiedlichen Materialien und Dokumentationsformen bestehen. Handlungsleitend sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen und hierbei insbesondere die Haltung, dass Methode und Inhalte der Bildungs- und Lerndokumentation nicht zur Stigmatisierung der Kinder führen.

 

Veröffentlichungen, die in der rheinland-pfälzischen Kindertagesstättenlandschaft eine Rolle spielen sind:

 

Datenschutz bei Bildungs- und Lerndokumentationen in Kindertagesstätten

Nach § 2 Abs. 1 S. 2 KitaG ist festgelegt, dass bei der Beobachtung und Dokumentation der Datenschutz zu beachten ist. Auch ohne diese Vorschrift ist der Schutz personenbezogener Daten stets im Rahmen der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten zu beachten. Die ausdrückliche Bezugnahme bei der Beobachtung und Dokumentation unterstreicht, dass es sich hier um ein besonders sensibles Feld handelt und die Gewährleistung des Datenschutzes eine notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit von Beobachtung und Dokumentation in der pädagogischen Arbeit ist. 
Damit die Fachpraxis Handlungssicherheit erhält, wurden vom Fachausschuss II des Landesjugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Landesbeauftragen für den Datenschutz Rheinland-Pfalz und mit Beteiligung des MBWJK „Empfehlungen zum Datenschutz bei Bildungs- und Lerndokumentationen in Kindertagesstätten “ erarbeitet.


 

Kitas in RLP