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Gütesiegel für Bildungsträger
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und diejenigen Länder, die eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem BMFSFJ und der BA eingegangen sind, haben im Rahmen des „Aktionsprogramms Kindertagespflege“ gemeinsam ein Gütesiegel für Bildungsträger im Bereich der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen entwickelt, das in drei zentralen Bereichen Qualitätskriterien formuliert:
I. Bildungsträger
II. Maßnahmen
III. Kursleiter/innen und Referenten/innen.
Durch das Gütesiegel wird den Bildungsträgern die Möglichkeit eröffnet, vorhandene Qualität sichtbar zu machen, Entwicklungspotentiale aufzuzeigen sowie Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen.
Grundsätzlich kann jeder Bildungsträger einen Antrag auf Erhalt dieses Gütesiegels stellen. Voraussetzung für die Vergabe des Gütesiegels ist ein Anerkennungsverfahren, basierend auf der Grundlage von bundesweit gültigen Qualitätskriterien.
Ein Antrag mit der ausgearbeiteten Arbeitshilfe für Bildungsträger und den entsprechenden Nachweisdokumenten ist von jedem Bildungsträger über das jeweils zuständige Jugendamt an das MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER, JUGEND UND FRAUEN (MIFKJF), Referat 9314, Kaiser-Friedrich-Str. 5 a, 55116 Mainz zu senden.
Ansprechpartnerin: Helga Füzy-Kaiser, Telefon 06131/16-4653, E-Mail: Helga.Fuezy-Kaiser@mifkjf.rlp.de
Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege finden Sie auf der Internetseite http://www.esf-regiestelle.eu/content/index_ger.html.

