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Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahre

Im April 2007 haben Bund und Ländern auf dem sog. „Krippengipfel“ eine Einigung zur Finanzierung des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahre erzielt. Im Oktober 2007 wurde eine Verwaltungsvereinbarung zum „Kinderbetreuungsausbau“ abgeschlossen.

 

Danach unterstützt der Bund den Ausbau der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen bis 2013 mit einem Zuschuss von 4 Milliarden €. Diese Mittel dienen der Förderung sowohl der Investitionskosten zum Ausbau von Plätzen (2,15 Milliarden € / für RLP: 103 Mio. €) als auch den zusätzlich entstehenden Betriebskosten (1,85 Milliarden € / für RLP: 87,8 Mio. €). Ab 2014 wird sich der Bund laufend mit 770 Millionen € pro Jahr (37 Mio. Euro für RLP) an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten beteiligen.

 

Im Gegenzug haben sich die Bundesländer verpflichtet, das Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege auf insgesamt 35 % für die unter Dreijährigen auszubauen. Ab 2013 soll bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Platz für Kinder ab dem ersten Geburtstag gelten. 

 

 

Bedeutung der Einigung über den bundesweiten Ausbau der Kinderbetreuung für Rheinland-Pfalz

Für Rheinland-Pfalz ist die Vereinbarung eine willkommene Unterstützung des erfolgreichen Programms "Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an". Mit der Bundesförderung kann nicht nur der bereits verankerte Rechtsanspruch für die Zweijährigen schneller umgesetzt, sondern bis 2013 auch noch auf die Einjährigen ausgeweitet werden. So sollen landesweit etwa 14.000 zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen entstehen, rund 5.300 in der Kindertagespflege. 

Das Land hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Eckpunkte vereinbart, nach denen die Bundesmittel verausgabt werden. Die Förderung von Investitionen zum U 3-Ausbau erfolgt nach Gruppen- und Platz-Pauschalen und berücksichtigt Neu- und Umbaumaßnahmen oder reine Umwandlungen. Sanierungen werden nicht gefördert. Jeweils 1,5 Mio. € bekommen zudem die Jugendämter bis zu diesem Zeitpunkt aus den Mitteln der Bundesförderung zur Verfügung gestellt, um Ausstattungsinvestitionen im Bereich der Kindertagespflege zu finanzieren bzw. um die erforderliche Verbesserungen in der Ausstattung bereits genehmigter U3-Plätze bei kommunalen und freien Trägern zu finanzieren.

Die Jugendämter sind nun – als bedarfsplanende Behörde – verantwortlich für die Umsetzung des Programms und zugleich Ansprechpartner für Träger von Einrichtungen, die ihre konzeptionelle Ausrichtung diesen Zielen anpassen wollen.

Auf der Grundlage der Eckpunkte wurde die Verwaltungsvorschrift vom 15. September 2008 zur "Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm `Kinderbetreuungsfinanzierung`2008-2013 sowie die Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten erlassen.


Sie bestimmt

  1. Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 für Kinder unter 3 Jahren sowie
  2. Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten für Kindertagesstätten für Kinder über 3 Jahren

 

 Häufig gestellte Fragen zur Förderrichtlinie des Landes 

fileadmin/downloads/FAQ_Investitionskosten_Kinderbetreuung.pdf

Antrag

Der Träger der Kindertagesstätte beantragt die Zuwendung für Maßnahmen gemäß der oben genannten Verwaltungsvorschrift vom 15. September 2008 über die Gemeinde und den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nach Formblatt.


 

Kitas in RLP