
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten – was ändert sich für die Kindertagesstätten?
Seit dem 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG in Kraft. Mit dem Gesetz wurde das „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG“ eingeführt, mit dem verbindliche Netzwerkstrukturen für den Kinderschutz auf örtlicher Ebene und der Einsatz von Familienhebammen festgeschrieben werden.
Darüber hinaus enthält das BKiSchG Änderungen des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für den Kita-Bereich finden Sie hier.
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Sternsinger überbringen Segen und sammeln Geld für Nicaragua
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Irene Alt legt Amtseid als Ministerin ab
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